Wozu braucht man einen (Bilanz)Buchhalter ?

Mit dem Bilanzbuchhaltergesetz (BIBUG) 2014 hat die Österreichische Regierung den operativ tätigen Menschen aus der Branche Steuerberatung eine hinreichende Option ermöglicht, sich mit Ihren Befähigungen (Buchhaltung/Personalverrechnung/Bilanzbuchhaltung – hier als „(Bilanz)Buchhalter“ zusammenfassend genannt) selbstständig zu machen und sich in der Wirtschaftslandschaft Österreich klar von der rein konzipierten Beratungstätigkeit der Steuerberatungskanzleien abzuheben. Steuerberatungskanzleien legen den Inhalt Ihres Daseins auf Beratungen die zum Teil mit Unternehmensberatern konkurrieren und kennen sich sehr gut mit der insgesamten, ineinandergreifenden Steuerlandschaft auf nationaler und teilweise internationaler Ebene aus wo es darum geht möglichst alle Gesetze auf Unternehmerischer Ebene zu befrieden. Dabei übersehen sie aber sehr oft Grundlagen die für (Bilanz)Buchhalter eine Selbstverständlichkeit sind. Die mangelnde Einbindung von (Bilanz)Buchhaltern in Erstberatungen oder bei Besprechungen mit dem Mandanten führen dazu dass Mitarbeiter nicht mehr kostendeckend arbeiten können oder ihr Gehalt ungerechterweise auf Grund von unzureichender Weitergabe von Informationen nach unten nivelliert wird. Sachverhalte wie die beste Art und Weise die Belege vorzusortieren, Rechnungsbeurteilung, Verbuchen von internationalen Belegen, Rechnungsabgrenzungen, Rechtzeitige Meldungen bei notwendigen Selbstanzeigen, überschrittenen Umsatzgrenzen oder Kapitalertragssteuerpflichtigen Gewinnausschüttungen, Lohnsteuerverändernde Sachverhalte wie geldwerte Vorteile, Zuschuss- und Prämienberücksichtigung, kurzum die tatsächliche Arbeit zusammen mit allen betroffenen Stellen aber vor allem mit dem Mandanten auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt damit ein Mandat überhaupt erst rentabel funktionieren kann, werden von Steuerberatern als „Selbstverständliche Tätigkeiten die ganz nebenbei mitpassieren“ wahrgenommen. In preislichen Angeboten an Mandanten werden diese Arbeiten, welche einen enormen Zeitaufwand auf Grund von Rückfragen und Abklärung mit sich bringen, garnicht berücksichtigt oder die geleistete Arbeit des (Bilanz)Buchhalters als Beratungsleistung gewertet, zu guter letzt sind die (Bilanz)Buchhalter also bei Versagen des aufgebauten Beratungskonzepts von Steuerberatern, der erste und meistens auch der Letzte Schuldige aber zugleich der Letzte Verantwortliche bei großartiger Arbeitsleistung.

Befähigungen der (Bilanz)Buchhalter:

Die §§6 – 7 BIBUG reglementieren das Gewerbe indem Prüfungen, Befähigungsnachweise, die Öffentliche Bestellung, die Berufshaftplicht sowie die Grundbedingungen Unbescholtenheit, Handlungsfähigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nachgewiesen werden müssen! Nach der öffentlichen Bestellung und dem damit gelösten Gewerbeschein dürfen (Bilanz)Buchhalter selbstständig tätig werden. Die Berufsberechtigungen werden für Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter getrennt voneinander in den §§1 – 5 BIBUG taxativ genannt. Im restlichen Gesetzestext werden die Prüfungsordnungen und die Unternehmens- und Gewerberechtlichen Rechte und Pflichten erläutert. Eine Übersicht über die Befähigungen der (Bilanz)Buchhalter findet man zB über die Wirtschaftskammer Österreich (Übersicht zu (Bilanz)Buchhaltenden Berufen, WKO)

„Die seltenste Befähigung ist die Befähigung, Befähigungen anderer anzuerkennen.“

Zitat: Elbert Hubbart, amerkikanischer Schriftsteller und Philosoph, 1856 – 1915

Conclusio

Gerade für Arbeit- und Dienstnehmer, Kleinunternehmer, Ein-Personen-Unternehmen, Start-Up´s, neue Selbstständige bis hinzu kleinen Gesellschaften lohnt sich die Zusammenarbeit mit (Bilanz)Buchhaltern. Man kann hier mit der Arbeitnehmerveranlagung hin zur §17 EStG Pauschalierung, über die §4 (3) EStG Ermittlung bis zur §4 (1) EStG Ermittlung und §5 EStG Ermittlung sowie der Personalverrechnung ideal und vollumfänglich von ein- und derselben Person operativ und steuernd betreut und beraten werden. Damit leisten (Bilanz)Buchhalter für Arbeitnehmer, Dienstnehmer und Kleinbetriebe in Österreich einen wertvollen Beitrag.

Während die meisten (Bilanz)Buchhalter einen pauschalen Preis für die gesamte Betreung und Beratung je Monat oder quartal veranschlagen und zum Jahresende bereits alles vorbereitet ist, setzen Steuerberater auf die Verteilung der Aufgaben zwischen mehreren Mitarbeitern was sich preislich darauf auswirkt dass man für unterjährige Beratung, unterjährige Betreuung und Jahresabschluss mindestens die drei Kostenstellen Beratung/Buchhaltung/Personalverrechnung getrennt voneinander verrechnet bekommt, was unterm Strich zu weiteren Kosten führen kann die auf Qualitätsverlust zurückzuführen sind. Die meisten (Bilanz)Buchhalter haben daher bereits einen Steuerberater als Kooperationspartner, mit dem sie für den tatsächlichen Jahresabschluss oder steuerliche Beratung zusammenarbeiten. Im Gegenzug arbeitet der Steuerberater mit dem (Bilanz)Buchhalter zusammen um Buchhaltung, Personalverrechnung und Bilanzbuchhaltung abzugeben. So kann jeder das tun was er am besten kann.

Sollte sich ein beauftragendes Unternehmen nicht in der Größenordnung bewegen wo 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, 10 Millionen € Bilanzsumme erreicht und 5 Millionen € Jahresumsatz erwirtschaftet werden (um als Mittleres Unternehmen zu gelten) rate ich jedem den (Bilanz)Buchhaltern eine Chance zu geben.

Einen Steuerberater brauchen Sie jedenfalls bei Sachverhalten wie Umgründung oder Expansion des Unternehmens, Vereinstätigkeit, als Fiskalvertretung und generell bei steuerlichen Beratungen welche die Befähigung bzw. die Haftungsfähigkeit der (Bilanz)Buchhalter übersteigt.

www.christoph-gsodam.eu

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